Keine Verlängerung
der Nichtbeanstandungsfrist
über den 30.09.2020 geplant
Elektronische Kassensysteme:
TSE muss spätestens am 30.09.2020 vorliegen
Nach Informationen des Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.) gibt es derzeit im Bundesministerium der Finanzen trotz Corona-Krise keine Überlegungen die bis zum 30. September 2020 geltende Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern.
Ihr Team der Sozietät Libeaux