Mandanten-Information „Transparenzregister“
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass Mitte 2021 die „Mitteilungsfiktion“ entfallen und das „Transparenzregister“ damit zum Vollregister geworden ist, haben Sie bestimmt schon gelesen oder gehört. Dass dies dazu dienen soll, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, ist Ihnen vermutlich ebenfalls bekannt. Aber wissen Sie auch, was das für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet?
Insbesondere wenn Ihr Unternehmen die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat, dürfte das Thema Transparenzregister für Sie neu sein. Aber nicht nur dann müssen Sie im Jahr 2022 handeln: Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft müssen Sie sich erstmalig ins Transparenzregister eintragen und als Vereinsvorstand müssen Sie Ihre Angaben im Vereinsregister auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen, weil diese später automatisch ins Transparenzregister übernommen werden.
Was Sie über Ihre neuen Pflichten wissen sollten und was Sie bis wann erledigt haben müssen, erfahren Sie in der ausführlichen Mandanten-Information die wir über den untenstehende Download zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Sozietät Libeaux
Vollständige Information zum Transparenzregister (PDF Download)