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Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter


Am 19. Januar 2021 hat der Bund-Länder-Gipfel nahezu unbemerkt auch eine Sofortabschreibung von sog. digitalen Wirtschaftsgütern beschlossen.

Unter die Begrifflichkeit der digitalen Wirtschaftsgüter sollen Hardwarekomponenten, wie beispielsweise Drucker, Bildschirme und Scanner, aber auch Software fallen.

Für diese Wirtschaftsgüter sollen –  rückwirkend zum 01. Januar 2021 – die Anschaffungskosten vollständig im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden können.

Bisweilen handelt es bei den geplanten Maßnahmen lediglich um einen Beschluss, eine Verordnung oder ein Gesetz dazu steht noch aus. Die Umsetzung ist jedoch sehr wahrscheinlich.

Die Einzelheiten sollen kurzfristig durch ein BMF-Schreiben bekannt gegeben werden.

Ihr Team der Sozietät Libeaux

Haftungsausschluss: 

Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden. 

Monatsinformation Februar 2021

Monatsinformation Februar 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.

Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst hingewiesen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaft‑
steuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaft-steuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Informationen für Erben.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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Ihr Team der Sozietät Libeaux

Verlängerung der Corona-Hilfen

Verlängerung der Corona-Hilfen


Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute auf ihrer Internetseite unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Verlängerung von diversen Corona-Hilfen bekanntgegeben.

Namentlich wird die Antragsfrist für die Corona-November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April 2021 verlängert.

Weiterhin wird die Antragsfrist für die sog. Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021 verlängert.

Ihr Team der Sozietät Libeaux

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