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Keine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist über den 30.09.2020 geplant

Keine Verlängerung
der Nichtbeanstandungsfrist
über den 30.09.2020 geplant


Elektronische Kassensysteme:
TSE muss spätestens am 30.09.2020 vorliegen

Nach Informationen des Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.) gibt es derzeit im Bundesministerium der Finanzen trotz Corona-Krise keine Überlegungen die bis zum 30. September 2020 geltende Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern.

Ihr Team der Sozietät Libeaux

Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes vom 01.07.2020 – 31.12.2020.

Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes vom
01.07.2020 – 31.12.2020.


Die Mehrwertsteuer soll befristet auf
16 % bzw. 5 % gesenkt werden

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 das neue milliardenschwere (130 Milliarden Euro) Konjunkturprogramm auf den Weg gebracht. Das Konjunkturprogramm soll die deutsche Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder ankurbeln und im Wesentlichen Kaufimpulse auslösen. In diesem Zusammenhang beinhaltet das aktuelle Konjunkturprogramm u.a. die temporäre Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes.

Hiernach ist für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 geplant den regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent zu senken. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll in dem vorstehenden Zeitraum von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. 

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Ihr Team der Sozietät Libeaux